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FAQ & Hilfe

Insolvenzverwaltung

Ob Privatperson, Selbstständiger oder Unternehmer – eine drohende oder bereits eingetretene Insolvenz ist belastend. Wir bieten Ihnen kompetente, diskrete und lösungsorientierte Beratung. Gemeinsam prüfen wir Ihre wirtschaftliche Situation, klären Handlungsoptionen und entwickeln individuelle Strategien – sei es durch Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz, Eigenverwaltung (ESUG) oder eine Restrukturierung nach StaRUG.

Ziel ist es, Ihnen einen rechtssicheren und realistischen Weg aus der Schuldenkrise zu zeigen – für einen echten Neuanfang.

Was ist die Insolvenzverwaltung?

Die Insolvenzverwaltung ist die zentrale Instanz im Insolvenzverfahren. Sie wird vom Insolvenzgericht eingesetzt und besteht aus einem Insolvenzverwalter (oder Sachwalter in der Eigenverwaltung), der die Insolvenzmasse sichert, verwaltet und bestmöglich verwertet – zugunsten der Gläubiger.

Was macht ein Insolvenzverwalter konkret?
  • Sichert und erfasst das Vermögen des Schuldners (Insolvenzmasse)

  • Überprüft Forderungen der Gläubiger

  • Führt den Geschäftsbetrieb weiter (wenn möglich)

  • Verwertet Vermögenswerte (z. B. Maschinen, Immobilien, Forderungen)

  • Erstellt Berichte für das Gericht und die Gläubiger

  • Zahlt Quoten an Gläubiger am Ende des Verfahrens

  • Begleitet die Restschuldbefreiung (bei natürlichen Personen)

Wer entscheidet über die Bestellung des Insolvenzverwalters?

Das Insolvenzgericht ernennt den Verwalter. In bestimmten Fällen kann auch der Gläubigerausschuss Einfluss auf die Auswahl nehmen.

Was bedeutet Insolvenzmasse?

Die Insolvenzmasse ist das gesamte verwertbare Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens – also:

  • Bankguthaben

  • Immobilien

  • Maschinen, Fahrzeuge

  • Außenstände (Forderungen)

  • Lagerbestände

  • evtl. auch Lizenzen, Marken, Domainrechte

Wie werden Gläubiger informiert?

Gläubiger erhalten nach Eröffnung des Verfahrens:

  • Eine Mitteilung über das Verfahren

  • Eine Frist zur Forderungsanmeldung

  • Einen Berichtstermin zur wirtschaftlichen Lage

  • Später ggf. eine Schlussverteilung mit Quoten-Auszahlung

Was ist die Gläubigerversammlung?

Ein Treffen der Gläubiger, bei dem:

  • Der Verwalter Rechenschaft ablegt

  • Wichtige Entscheidungen getroffen werden (z. B. Verwertung, Verfahrensfortgang)

  • Ein Gläubigerausschuss gebildet werden kann

Wie lange dauert die Insolvenzverwaltung?
  • Einfaches Verbraucher- oder Regelverfahren: meist 6–12 Monate (bis Restschuldbefreiung nach 3 Jahren läuft separat weiter)

  • Unternehmensinsolvenz mit Betriebsfortführung: 1–3 Jahre oder länger

Was ist das Ziel der Insolvenzverwaltung?
  • Gläubiger bestmöglich befriedigen

  • Wenn möglich: Unternehmen erhalten

  • Bei natürlichen Personen: Weg zur Restschuldbefreiung ebnen

Wie wird der Insolvenzverwalter bezahlt?

Die Vergütung richtet sich nach der Insolvenzmasse und ist in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geregelt. Sie wird vom Gericht festgesetzt und zuerst aus der Masse bezahlt – vor den Gläubigern.

Insolvenzberatung

Ob Privatperson, Selbstständiger oder Unternehmer – eine drohende oder bereits eingetretene Insolvenz ist belastend. Wir bieten Ihnen kompetente, diskrete und lösungsorientierte Beratung. Gemeinsam prüfen wir Ihre wirtschaftliche Situation, klären Handlungsoptionen und entwickeln individuelle Strategien – sei es durch Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz, Eigenverwaltung (ESUG) oder eine Restrukturierung nach StaRUG.

Ziel ist es, Ihnen einen rechtssicheren und realistischen Weg aus der Schuldenkrise zu zeigen – für einen echten Neuanfang.

Was ist eine Insolvenzberatung?
Eine Insolvenzberatung unterstützt Privatpersonen oder Unternehmen bei finanziellen Schwierigkeiten. Ziel ist es, Lösungen zur Schuldenregulierung zu finden – sei es durch Vergleich, Schuldenbereinigungsplan oder ein Insolvenzverfahren.
Wann sollte ich eine Insolvenzberatung aufsuchen?
Sobald Sie Ihre Rechnungen nicht mehr regelmäßig zahlen können, Mahnungen erhalten oder der Überblick über Ihre Schulden verloren geht, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Was kostet eine Insolvenzberatung?
Viele gemeinnützige Beratungsstellen bieten ihre Hilfe kostenlos an. Bei privaten Anbietern können Kosten entstehen – diese sollten transparent und vorab klar kommuniziert werden.
Muss ich sofort Insolvenz anmelden?
Nicht unbedingt. Oft lassen sich außergerichtliche Lösungen finden, z. B. über Vergleichsverhandlungen oder einen Schuldenbereinigungsplan. Erst wenn diese scheitern, ist eine Insolvenz meist sinnvoll.
Welche Unterlagen brauche ich für die Beratung?
Bringen Sie möglichst vollständige Unterlagen mit: Gläubigerlisten, Mahnungen, Inkassoschreiben, Kontoauszüge, Einkommensnachweise und Mietverträge helfen bei der Analyse Ihrer Situation.
Wirkt sich eine Insolvenz auf meinen Job aus?
In der Regel nicht. Nur in bestimmten Berufen (z. B. Geschäftsführer, Beamte in sensiblen Bereichen) kann eine Insolvenz Auswirkungen haben.
Kann ich trotz Insolvenz ein Konto haben?
Ja, jeder hat Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Dieses ermöglicht grundlegende Bankgeschäfte – auch während der Insolvenz.
Bekomme ich nach der Insolvenz wieder Kredit?
Nach einer Restschuldbefreiung dauert es einige Jahre, bis Ihre Bonität (z. B. bei der SCHUFA) wieder steigt. In dieser Zeit ist ein Kredit nur schwer oder zu ungünstigen Bedingungen möglich.

Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz ist ein rechtliches Verfahren für Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Ziel ist es, eine Entschuldung innerhalb von drei Jahren zu erreichen. Voraussetzung ist, dass keine selbstständige Tätigkeit mehr ausgeübt wird und ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist.

Am Ende des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung – ein finanzieller Neuanfang.

Was ist eine Verbraucherinsolvenz?

Die Verbraucherinsolvenz (auch Privatinsolvenz genannt) ist ein gerichtliches Verfahren für Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Ziel ist es, nach einer gewissen Zeit schuldenfrei zu werden („Restschuldbefreiung“).

Was passiert bei einer Privatinsolvenz?
Sie durchlaufen ein gerichtliches Verfahren, bei dem Ihre Schulden geregelt werden. Nach einer Wohlverhaltensphase (in der Regel drei Jahre) können Ihnen die Restschulden erlassen werden.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Seit 2021 dauert das Verfahren in der Regel drei Jahre, sofern alle Auflagen erfüllt werden.
Wer kann eine Verbraucherinsolvenz beantragen?

Alle natürlichen Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit mehr ausüben – also Privatpersonen, ehemalige Selbstständige (wenn sie max. 19 Gläubiger haben und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen).

Wie läuft das Verfahren ab?
  • Außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern (z. B. über eine Schuldnerberatung)

  • Gerichtlicher Antrag auf Insolvenz (wenn der Einigungsversuch scheitert)

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Wohlverhaltensphase (i. d. R. 3 Jahre)

  • Restschuldbefreiung

Wie lange dauert das Verfahren?

Seit 2021 beträgt die Dauer der Wohlverhaltensphase in der Regel 3 Jahre – unabhängig davon, wie viel gezahlt wird.

Welche Schulden werden nicht erlassen?

Einige Schulden sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst, zum Beispiel:

  • Geldstrafen

  • Unterhaltsschulden (wenn vorsätzlich nicht gezahlt)

  • Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen

Was passiert mit meinem Einkommen?

Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Der unpfändbare Teil bleibt Ihnen zur Verfügung.

Darf ich während der Insolvenz Geld verdienen oder arbeiten?

Ja, Sie dürfen und sollen sogar arbeiten. Wer Einkommen erzielt, muss jedoch den pfändbaren Anteil abgeben.

ESUG Verfahren

Das ESUG-Verfahren ermöglicht es Unternehmen, sich in der Insolvenz selbst zu verwalten und dabei gezielt zu sanieren. Statt Zerschlagung steht der Erhalt des Unternehmens im Fokus. Geschäftsführung und Management bleiben in der Verantwortung – begleitet von einem Sachwalter. Ziel ist es, Gläubigerinteressen zu wahren und gleichzeitig Arbeitsplätze und den Betrieb zu sichern.

Das ESUG ist besonders für mittelständische Unternehmen eine Chance auf einen echten Neuanfang.

Was ist das ESUG?

Das ESUG (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) ist ein Gesetz, das seit 2012 gilt. Ziel: Sanierungen innerhalb der Insolvenz zu erleichtern – insbesondere durch Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren.

Für wen ist das ESUG gedacht?

Für Unternehmen, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind – oder bei denen Zahlungsunfähigkeit droht –, aber eine realistische Sanierungschance besteht.

Was bedeutet Eigenverwaltung?

Das Unternehmen bleibt während des Insolvenzverfahrens selbst handlungsfähig. Die Geschäftsführung führt das Unternehmen weiterhin, jedoch unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachwalters (ähnlich einem „Insolvenzaufseher“).

Was ist das Schutzschirmverfahren?

Ein Sonderverfahren im Rahmen des ESUG. Es kann vor Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens beantragt werden, wenn:

  • keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt (nur drohende)

  • eine positive Sanierungsperspektive besteht

  • ein Sanierungsplan erarbeitet werden soll

Dauer: max. 3 Monate, in denen das Unternehmen durchatmen und einen Plan erstellen kann.

Welche Vorteile bietet das ESUG-Verfahren?
  • Schnelle Reorganisation bei laufendem Geschäftsbetrieb

  • Vertrauensschutz für Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter

  • Stärkung des Schuldners gegenüber Gläubigern

  • Möglichkeit zur Umsetzung eines Insolvenzplans

  • Reduzierter Einfluss der Gläubiger auf operative Entscheidungen (je nach Struktur)

Was ist ein Insolvenzplan?

Ein individuell ausgearbeiteter Plan zur Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens. Er regelt u. a.:

  • Quoten für Gläubiger

  • Umstrukturierungen

  • Übertragung von Vermögenswerten

  • Fortführung oder Veräußerung des Unternehmens

Welche Voraussetzungen gibt es für das Schutzschirmverfahren?
  • Antragstellung bevor Insolvenz eröffnet ist

  • Eigenantrag durch das Unternehmen

  • Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Dritten (i. d. R. ein Fachanwalt oder Wirtschaftsprüfer), dass die Sanierung nicht aussichtslos ist

Was ist ein Sachwalter?

Ein vom Gericht bestellter überwachender Verwalter. Er kontrolliert das Unternehmen während der Eigenverwaltung und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Wie lange dauert das Verfahren?

Typischerweise:

  • Schutzschirm: max. 3 Monate

  • Insolvenzplanverfahren: kann sich über mehrere Monate ziehen

  • Gesamtdauer: je nach Komplexität 3–12 Monate oder länger

StaRUG Verfahren

Mit dem StaRUG können Unternehmen sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens sanieren – bevor es zu spät ist. Das Verfahren richtet sich an Firmen, die zwar zahlungsfähig sind, aber absehbar in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Es bietet rechtliche Werkzeuge zur Restrukturierung, etwa zur Anpassung von Schulden oder Verträgen – ohne Insolvenz und unter Wahrung der Geschäftsführung.

Ziel: Die Krise in Eigenregie bewältigen und das Unternehmen langfristig stabilisieren.

Was ist das StaRUG?

StaRUG steht für „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“. Es ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und bietet Unternehmen in finanziellen Krisen die Möglichkeit, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren – kontrolliert und rechtssicher.

Für wen ist das StaRUG gedacht?

Für Unternehmen, die drohend zahlungsunfähig sind – also noch zahlungsfähig, aber absehbar in eine finanzielle Schieflage geraten.

Nicht anwendbar bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung!

Was ist das Ziel des Verfahrens?

Das Ziel ist, eine Insolvenz präventiv zu vermeiden, durch:

  • Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern

  • Teilweise Entschuldung

  • Verträge neu strukturieren (z. B. Darlehen)

  • Erstellung und Umsetzung eines Restrukturierungsplans

Was ist ein Restrukturierungsplan?

Ein rechtlich bindender Plan, vergleichbar mit einem Insolvenzplan. Er kann z. B. enthalten:

  • Reduzierung oder Stundung von Verbindlichkeiten

  • Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital

  • Vertragsänderungen

  • Unternehmensstrukturmaßnahmen

Wie läuft das StaRUG-Verfahren ab?
  • Eigenständige Vorbereitung durch das Unternehmen

  • Aufsetzen eines Restrukturierungsplans

  • Verhandlungen mit den betroffenen Gläubigern

  • Abstimmung (Mehrheitsentscheidung pro Gruppe)

  • Optional: gerichtliche Bestätigung (Schutzmechanismen und Rechtskraft)

  • Durchführung der Maßnahmen

Welche Vorteile bietet das StaRUG?
  • Insolvenzfrei: Kein offizielles Insolvenzverfahren

  • Vertraulichkeit: Öffentliches Bekanntwerden kann vermieden werden

  • Flexibilität: Nur ausgewählte Gläubiger können einbezogen werden

  • Planbarkeit: Klare rechtliche Struktur

  • Schutzmechanismen: Stabilisierungsanordnungen möglich (z. B. Vollstreckungsschutz)

Was ist eine Stabilisierungsanordnung?

Ein gerichtlicher Beschluss, der:

  • Vollstreckungen von Gläubigern zeitweise stoppt

  • Verhandlungen schützt

  • Einen geordneten Ablauf sichert

Dauer: in der Regel max. 3 Monate, mit Verlängerungsoptionen.

Welche Gläubiger können einbezogen werden?

Das Unternehmen kann gezielt nur einzelne Gläubiger(gruppen) einbeziehen – z. B.:

  • Banken

  • Lieferanten

  • Vermieter

  • Nicht: Arbeitnehmer, Sozialversicherung, Finanzamt

Welche Rolle spielt das Gericht?

Das Gericht ist optional beteiligt – nur, wenn:

  • Maßnahmen wie Stabilisierungsanordnungen gewünscht werden

  • Der Plan offiziell bestätigt werden soll

Sonst bleibt das Verfahren außergerichtlich.

Regelinsolvenz

Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe – Insolvenz, aber mit eigener Steuerung

Bei einer Regelinsolvenz mit Betriebsfreigabe darf der Schuldner – z. B. ein Einzelunternehmer oder Freiberufler – seinen Betrieb trotz Insolvenz eigenständig weiterführen. Das Insolvenzgericht gibt den Geschäftsbetrieb zur selbstständigen Fortführung frei, während der Insolvenzverwalter sich auf die Abwicklung der Insolvenzmasse beschränkt.

Das bietet Chancen: Der Betrieb bleibt aktiv, Einnahmen fließen weiter, und es besteht die Möglichkeit, sich aus eigener Kraft zu sanieren – mit rechtlicher Begleitung und unter Aufsicht des Verwalters.

Was ist eine Regelinsolvenz?

Die Regelinsolvenz ist das Standardverfahren für:

  • Selbstständige

  • Einzelunternehmen

  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG)

  • Freiberufler

Sie dient der Abwicklung oder Sanierung von zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen.

Was bedeutet Betriebsfreigabe in der Insolvenz?

Der Insolvenzverwalter gibt den Betrieb frei, wenn:

  • keine werthaltigen Vermögenswerte übernommen werden sollen

  • der Weiterbetrieb nicht wirtschaftlich ist oder

  • der Schuldner den Betrieb auf eigenes Risiko weiterführen darf

Der Schuldner führt sein Gewerbe nach Freigabe selbstständig weiter, außerhalb der Insolvenzmasse.

Was bedeutet das für den Schuldner konkret?
  • Du darfst weiterarbeiten (selbstständig, auf eigene Rechnung)

  • Du musst neue Einnahmen selbst versteuern und verwalten

  • Du trägst alle Risiken und Pflichten wie ein normaler Unternehmer

  • Du kannst neue Schulden vermeiden und neu starten

Welche Voraussetzungen gibt es für die Freigabe durch den Verwalter?
  • Der Betrieb ist nicht mehr werthaltig für die Gläubiger

  • Keine (oder nur geringe) Erlöse für die Insolvenzmasse zu erwarten

  • Der Schuldner zeigt Bereitschaft, den Betrieb eigenverantwortlich fortzuführen

Was bleibt in der Insolvenzmasse?

Alle Vermögenswerte, die vor der Freigabe entstanden sind, gehören zur Insolvenzmasse, z. B.:

  • Kontoguthaben

  • Forderungen aus Voraufträgen

  • Inventar (sofern nicht freigegeben)

Einnahmen nach der Freigabe gehören dem Schuldner.

Muss ich weiterhin Abgaben leisten?

Ja, für neue Einnahmen nach der Freigabe bist du wieder komplett selbst zuständig:

  • Steuern

  • Krankenversicherung

  • Sozialabgaben, wenn Mitarbeiter eingestellt werden

  • Gewerbesteuer (je nach Kommune)

Wie sieht es mit der Restschuldbefreiung aus?

Die Restschuldbefreiung bleibt das Ziel – auch bei Betriebsfreigabe. Dafür:

  • musst du kooperieren mit Insolvenzgericht und Verwalter

  • darfst du keine neuen Schulden machen, die nicht bezahlbar sind

  • musst du dich während der Laufzeit (meist 3 Jahre) an Obliegenheiten halten

Welche Pflichten habe ich weiterhin?
  • Mitwirkungspflicht gegenüber Insolvenzverwalter und Gericht

  • Ehrliche Angaben zu Einnahmen, Betriebskosten, Vermögen

  • Bei Änderungen (z. B. Geschäftsaufgabe): Meldung ans Gericht

Was sind typische Szenarien für eine Betriebsfreigabe?
  • Selbstständiger mit z. B. Lieferservice, Friseurbetrieb, Handwerksbetrieb, der mit geringem Aufwand weitergeführt werden kann

  • Freiberufler (z. B. Grafikdesigner, Coaches), die ohne große Assets arbeiten

  • Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter

Gibt es Risiken bei der Betriebsfreigabe?

Ja – du bist wieder voll haftend für alles, was nach der Freigabe passiert:

  • neue Schulden fallen nicht unter die Insolvenz

  • Fehlende Rücklagen können zu erneuter Krise führen

  • Kein Insolvenzschutz (z. B. gegen Zwangsvollstreckung neuer Gläubiger)

Lohnt sich die Betriebsfreigabe?

Vorteile:

  • Weiterarbeit möglich

  • Einkommen selbst behalten

  • Keine Zerschlagung deines Geschäftsmodells

Nachteile:

  • Keine Absicherung durch Insolvenz

  • Selbstverantwortung für Buchhaltung, Steuern etc.

  • Neue Schulden = neues Risiko

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Dann kontaktieren Sie uns einfacher. Wir helfen Ihnen kompetent weiter. Die Erstberatung ist immer kostenlos.